Wir begleiten Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen in
Mietschulden geraten sind und von Wohnungsverlust bedroht oder
betroffen sind.
Im Regelfall stehen hinter einem Wohnungsverlust viele ungelöste
Problembereiche wie finanzielle Unsicherheiten, Überschuldung,
Arbeitslosigkeit etc.
Immer wieder erleben wir, dass sich Menschen in diesen Problemlagen
scheuen, aktiv Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir bieten diesen Menschen
im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ ein Begleitungskonzept an, welches
sie wieder befähigen soll, selbständig und aktiv ihre eigenen
Problematiken aufzuarbeiten.
Im Vordergrund stehen hierbei der Wohnungserhalt und die Wohnungserlangung.
Einige unserer Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind:
- Hilfen zur Beantragung von Mietschuldenübernahmeanträgen beim Jobcenter
- Hilfen zur Schuldenregulierung und zum Ordnen von wichtigen Unterlagen
- Hilfen im Umgang mit Behörden
- Begleitung zum JobCenter
- Hausbesuche und Gespräche in unseren Beratungsstellen
Finanziert wird dieses Angebot durch Kostenübernahme des zuständigen
Sozialamtes. Grundlage der Arbeit ist ein Leistungsvertrag mit der
Sentasverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gem. §§ 67f.
i.V.m. § 75 SGB XII über den Leistungstyp "Wohnungserhalt und
Wohnungserlangung (WuW)".