Kostenregelung für gesetzlich Versicherte
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für das Krankenhaus gilt im Regelfall für alle Patienten, dass sie bei der Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung einer Krankenkasse oder eines Sozialversicherungsträgers vorlegen müssen. Für Ihren Krankenhausaufenthalt ist ein vom Gesetzgeber festgelegter Betrag in Höhe von 10 € pro Kalendertag (max. 28 Tage/Jahr) als Eigenbeteiligung für Ihren Krankenhausaufenthalt zu entrichten.
Die geleistete Zuzahlung müssen wir in voller Höhe an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
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