Qualitätsmanagement
Die Krankenhäuser der Immanuel Diakonie Group haben sich für das Qualitätsmanagentmodell der European Foundation for Quality Management (EFQM) entschieden. Der Mensch, die Prozesse und die Ergebnisse bilden die drei Säulen des Qualitätsmanagementsystems.
Das in Europa etablierte EFQM-Modell ist ein Qualitätsmanagementmodell, das eine ganzheitliche Sicht auf Organisationen ermöglicht. Als Grundwerkzeug zur ganzheitlichen Organisations- und Qualitätsentwicklung unterstützt es bei der Standortbestimmung, identifiziert Verbesserungspotenziale und koordiniert die ergebnisorientierte Entwicklung aller Unternehmensbereiche.
Gleichzeitig hat sich das Management entschieden, das Instrument Balanced Scorecard (BSC) anzuwenden. In definierten Zielen werden auf den vier Perspektiven Innovation, Prozesse, Kunden und Finanzen, die für das Unternehmen notwendigen Kennzahlen erhoben und zur Steuerung der Strategie und Umsetzung der Philosophie der Einrichtung genutzt.
Das Qualitätsmanagementmodell unseres Krankenhauses ist ebenso eng mit einer Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Gesundheitsförderung verbunden. Das Krankenhaus ist Mitglied im Deutschen Netz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und im Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser. Damit wird über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus für das Wohl der Menschen dem Leben zuliebe agiert.
Qualitätsplanung, -lenkung, -sicherung und –prüfung sind elementare Bestandteile des Qualitätsmanagements. Das Qualitätsmanagement bildet ein Querschnittsthema auf allen Ebenen der Krankenhausorganisation. Dabei widmen sich die verschiedenen Leitungsgremien, Arbeitsbereiche und Arbeitsgruppen unterschiedlichen Schwerpunktthemen.
Wir veröffentlichen seit 2004 den vom Gesetzgeber verpflichtenden Qualitätsbericht für die interessierte Öffentlichkeit. In diesem werden Zahlen, Daten und Fakten der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen des Krankenhauses in einer vorgegebenen Struktur dargestellt (Qualitätsbericht 2005, Qualitätsbericht 2006, Qualitätsbericht 2008). Die nach § 108 bis 110 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind laut gleichem Gesetzbuch § 137 verpflichtet, ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiter zu entwickeln.
Die permanente Verbesserung der Patientenversorgung, -sicherheit und -zufriedenheit und die qualitative Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen sind ein integraler Bestandteil der Arbeitsweise aller leitenden Gremien und Arbeitsgruppen im Haus.
