Hausordnung
Immanuel Krankenhaus Berlin-Wannsee, im Juli 2010
Parken
Das Parken von Fahrzeugen ist auf dem gesamten Klinikgelände grundsätzlich untersagt! Besucher und Ambulanzpatienten haben die Möglichkeit, ihren PKW auf den ausgewiesenen Stellflächen kurzzeitig zu parken (mit Parkscheibe max. 2 Stunden!). Es handelt sich um einen unbewachten Parkplatz - für die abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie insbesondere das absolute Halteverbot vor dem Haupteingang bzw. vor und innerhalb der Feuerwehrzufahrten! Das Parken auf besonders gekennzeichneten Plätzen ist nur denjenigen gestattet, für die der Platz reserviert ist. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Für entstandene Schäden können wir keine Haftung übernehmen.
Wertsachen
Bitte verzichten Sie unbedingt auf das Mitbringen von Wertgegenständen! Für den Verlust persönlicher Dinge können wir keine Haftung übernehmen. Falls Sie Wertsachen hinterlegen wollen, wenden Sie sich bitte an das Patienteninformationszentrum im Eingangsbereich.
Benutzung der Haustechnik
Wir bitten Sie, auf die Benutzung von privaten Rundfunk- und Fernsehgeräten zu verzichten. Private Koch- und Wärmegeräte (Kaffeemaschinen, Heißwasserkocher, Heizlüfter etc.) sowie andere technische Geräte, die einen Schaden verursachen können, dürfen ebenfalls nicht benutzt werden.
Rauch- und Alkoholverbot
Bitte verzichten Sie auf das Rauchen und den Verzehr alkoholischer Getränke für die Dauer des Aufenthaltes in unserem Hause. Innerhalb der Gebäude, auf den Balkonen sowie auf dem gesamten Klinikgelände (inkl. der Bänke) ist das Rauchen verboten! Auf dem Krankenhausgelände wird das Rauchen nur unmittelbar vor dem Aschenbecher geduldet,der am Teehaus vor dem Haupteingang (Ebene 1) steht. Zum Entsorgen Ihrer Zigarettenkippen nutzen Sie bitte ausschließlich diesen Aschenbecher!
Besuchs- und Ruhezeiten
Ihr Besuch ist uns herzlich willkommen! Wir freuen uns, wenn Freunde und Angehörige Sie besuchen und haben daher auf eine starre Besuchszeitenregelung verzichtet. Besuch können Sie am besten in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr empfangen. Besucher, die auf die Station kommen, melden sich bitte vorher beim Pflegepersonal. In Ihrem Interesse und dem der anderen Patientinnen und Patienten bitten wir Sie, die Mittagsruhe von 12.00 bis 14.00 Uhr sowie die absolute Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten.
Essen und Trinken
Vom Krankenhaus erhalten Sie als Patient regelmäßig Ihre Mahlzeiten - grundsätzlich steht Ihnen dafür unser Restaurant auf Ebene 0 zur Verfügung. Wenn es Ihnen gesundheitlich (noch) nicht möglich ist, Ihre Mahlzeiten im Restaurant einzunehmen, servieren wir Ihnen das Essen selbstverständlich und gern in Ihrem Patientenzimmer. Außerhalb des Restaurants und Ihres Patientenzimmers ist das Essen und Trinken nicht gestattet.
Tiere
Hunde und sonstige Tiere dürfen in die Klinikgebäude nicht mitgebracht werden, mit Ausnahme von Blindenhunden. Tiere, die sich von uns ungewollt im Krankenhausgelände aufhalten, dürfen auf keinen Fall gefüttert werden. Besonders nach Einbruch der Dunkelheit bitten wir um entsprechende Vorsicht.
Verlassen des Klinikgeländes
Nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher ärztlicher Erlaubnis darf der Patient das Klinikgelände verlassen. Das Verlassen des Klinikgeländes erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Während des stationären Aufenthaltes dürfen keine externen Gaststätten besucht werden. Ab 21.00 Uhr sollen sich die Patienten nicht mehr außerhalb des Klinikhauptgebäudes aufhalten.
Krankenhauseinrichtung
Es ist selbstverständlich, dass alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände pfleglich und schonend zu behandeln sind. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung oder Zerstörung ist Ersatz zu leisten. Das Umstellen von Mobiliar in Außenbereiche (Balkons, Garten) ist nicht gestattet.
Hausrecht
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die Regelungen der Hausordnung als Teil des mit uns geschlossenen Vertrages verstehen und wir aufgrund schwerwiegender Verstöße unser Vertragsverhältnis beenden können. Das Hausrecht übt die Geschäfts- oder Verwaltungsleitung aus, die auch andere Mitarbeiter mit der Ausübung des Hausrechtes beauftragen können.
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