Sozialdienst
In Ergänzung zu den anderen Therapiemaßnahmen erfolgt durch den Sozialdienst eine umfassende Betreuung des Patienten durch Beratung zu persönlichen Hilfen und Maßnahmen, die sich auf seine aktuelle persönliche Situation beziehen, jedoch vor allem im Hinblick auf seine Reintegration in Familie, Beruf und Gesellschaft.
Die gemeinsame Zielsetzung besteht darin, den Patienten mit seiner durch die Krankheit veränderten Lebenssituation vertraut zu machen und sowohl ihn, als auch seine Angehörigen zu befähigen diese neue Situation kennen zu lernen, anzuerkennen und gemeinsam ein auf Dauer lebenswertes Leben zu führen. Die Sozialarbeiterin schöpft mit dem Patienten die möglichen Handlungsspielräume aus und zeigt Wege auf, um positive Veränderungen im Zusammenhang mit seiner Krankheit zu bewirken und eventuell entstandene Nachteile auszugleichen.
Im Einzelnen gliedert sich die Beratung in die
Sozialberatung mit
- Anspruch auf Übergangsgeld während der Rehabilitation, Stufenweise Wiedereingliederung unmittelbar nach der stationären Heilbehandlung,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Heilverfahrenwiederholungen,
- Voraussetzungen für vorgezogene Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung,
- Anspruchsdauer von Krankengeld, Hamburger Modell,
- Befreiung von Zuzahlung, Heil- und Hilfsmittel,
- Arbeitslosengeld für Leistungsgeminderte, Dauer des Arbeitslosengeldanspruches, berufliche Weiterbildung,
- Bedarfsberechnung, Hinweise zum Leistungsumfang, Höhe des Anspruchs bei unregelmäßigem Einkommen oder Selbständigkeit, andere Transferleistungen wie z.B. Wohngeld,
- Antrag auf Feststellung von Behindrungen nach SGB IX, bzw. Antrag auf Neufeststellung, Erläuterung der Rechte mit dem Schwerbehindertenausweis für die Arbeitnehmer, wie Kündigungsschutz und Gleichstellung sowie Schreiben zur Beschleunigung der Verfahrensdauer bei Erwerbstätigen,
- Beratung zu den Voraussetzungen der Pflegestufen, Antragstellung einschließlich ggf. Eilanträge,
Rehabilitationsberatung mit
- Organisation weitergehender Maßnahmen
- Kontaktaufnahme/Vermittlung in ambulante Selbsthilfegruppen
- Organisation häuslicher Pflege
- Organisation nachstationärer Betreuung
- Kontaktaufnahme/Vermittlung/Begleitung in ambulante, teilstationäre oder stationäre Einrichtungen
- Kontakte mit Vor- und Nachbehandlern
- Vor- und Nachbereitung der Teilnahme von Patienten an Selbsthilfegruppen im Rahmen des Therapieprogramms.
