Teilstationäre Suchtkrankenhilfe*
* Teilstationär bedeutet: eigenständig zu Hause, in der eigenen Wohnung oder auch in einer betreuten Wohnform zu leben und wochentags (von 8:00 - 16:00 Uhr) eine Einrichtung zu besuchen.
Als eine teilstationäre Einrichtung schließt die Tagesstätte eine Lücke in der Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Menschen zwischen stationärer und ambulanter Betreuung.
Mit den tagesstrukturierenden Angeboten möchten wir unseren BesucherInnen dabei helfen, krankheitsbedingte Beeinträchtigungen und Behinderungen zu überwinden, oder wenn dies nicht möglich ist, vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu nutzen und zu aktivieren, dass der größtmögliche Grad an eigenständiger Lebensführung und Integration in die Gemeinschaft erreichbar wird.
Das langfristige Ziel einer dauerhaft abstinenten Lebensweise nimmt dabei eine zentrale Rolle ein.
