Entlassung
Wenn nach Einschätzung der behandelnden Ärztinnen beziehungsweise Ärzte eine Krankenhausbehandlung nicht mehr notwendig ist, wird mit Ihnen ein Abschlussgespräch geführt. Den Bericht über die Diagnostik und Behandlung im Krankenhaus erhält der Arzt, der Sie eingewiesen hat, beziehungsweise Ihr Hausarzt.
Verlassen Sie ohne ärztliche Einwilligung das Krankenhaus vorzeitig, ist dies nur auf eigene Gefahr und nach einer entsprechenden schriftlichen Erklärung möglich. Bevor Sie uns verlassen geben Sie bitte alle vom Krankenhaus entliehenen Sachen zurück. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Dinge und Ihre eventuell bei uns hinterlegten Wertsachen mitzunehmen.
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