Wahlleistungen
Folgende Wahlleistungen, die nicht in den allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten sind und gesondert abgerechnet werden, können nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden:
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer
Näheres dazu und die jeweiligen Kosten erfragen Sie bitte in der entsprechenden Fachabteilung.
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