Zuzahlung
Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie verpflichtet bei einem stationären Krankenhausaufenthalt je Anwesenheitstag 10 Euro zu entrichten. Der Betrag je Tag entfällt, sobald Sie die Grenze von 28 Tagen Krankenhausaufenthalt in einem Kalenderjahr überschritten haben. Leisten können Sie die Zahlung am Entlassungstag nach Erhalt der Rechnung an der Rezeption in Bar oder Sie bekommen eine Rechnung ausgehändigt. Eine Banküberweisung auf das Konto des Krankenhauses ist möglich, von wo aus wir das Geld zu den Krankenkassen weiterleiten.
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