Corporate Governance Kodex

Präambel

Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin Schöneberg, Hauptstraße, K. d. ö. R., und die Immanuel Diakonie

  • (1) Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin-Schöneberg, Hauptstraße, K. d. ö R., – im Folgenden: die Gemeinde – ist die alleinige Gesellschafterin der Immanuel Diakonie GmbH (Holdinggesellschaft), deren Tochtergesellschaften Rechtsträger der in der Immanuel Diakonie (ID) zusammen gefassten Einrichtungen und Dienste sind. Durch diese nimmt sie in besonderer Weise ihren diakonischen Auftrag im Rahmen der öffentlichen Wohlfahrtspflege, insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Altenpflege, der Behinderten- und Sozialhilfe wahr.
  • (2) Orientiert an konkreten Hilfebedarfen und den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt sie die Strukturen, Angebote und Leistungen der Immanuel Diakonie beständig weiter.

Selbstverpflichtung zu guter Corporate Governance

  • (3) Als Grundlage für gute Corporate Governance1 im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex, bzw. des Diakonischen Corporate Governance Kodex wurde der Corporate Governance Kodex der Immanuel Diakonie erarbeitet und vom Kuratorium am 8. Dezember 2007 mit Wirkung zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt und zuletzt durch Beschluss vom 16. November 2015 geändert.
  • (4) Das Kuratorium und die Geschäftsführungen der Gesellschaften verpflichten sich, diesen Corporate Kodex verlässlich und gewissenhaft zu beachten. Sie wollen dadurch nach innen und außen, in Diakonie, Kirchen und Öffentlichkeit, Vertrauen in die Immanuel Diakonie stärken und fördern: bei Kostenträgern, Geldgebern und Geschäftspartnern, bei Nutzern und Empfängern ihrer Angebote und Leistungen, aber auch bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mitgliedern der Gemeinde.
1. Die Immanuel Diakonie als freikirchliche diakonische Unternehmensgruppe

1. Die Immanuel Diakonie als freikirchliche diakonische Unternehmensgruppe

  • (5) Die Immanuel Diakonie mit ihren verschiedenen Gesellschaften ist eine diakonische, gemeinwohlorientierte Unternehmensgruppe der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Schöneberg, Hauptstraße, K. d. ö. R.
  • (6) Als selbständige kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt und wacht die Gemeinde unmittelbar über den kirchlichen Charakter der Gesellschaften und legt die dafür maßgeblichen Kriterien fest.
  • (7) Die Gemeinde nimmt als Gesellschafterin über das Kuratorium Einfluss auf die Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH, insbesondere damit Arbeit und Aktivitäten der Gesellschaften als diakonisches Handeln erkennbar und glaubwürdig sind.
  • (8) Im Blick darauf ist es erforderlich, dass insbesondere Geschäftsführer und leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit auf Basis der grundlegenden Überzeugungen und Ziele der Gemeinde tun. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH sollen der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Schöneberg, K. d. ö. R., angehören. Die anderen Geschäftsführer sollen einer christlichen Gemeinde angehören.
  • (9) Die Gemeinde begrüßt und fördert es, wenn Mitglieder der Gemeinde beruflich und ehrenamtlich Aufgaben in der Immanuel Diakonie übernehmen und wenn Angehörige der Immanuel Diakonie sich auch in der Gemeinde engagieren und Verantwortung übernehmen.
  • (10) Grundsätzlich steht die Mitarbeit in der Immanuel Diakonie allen Menschen offen, unabhängig von ihrer religiösen oder weltanschaulichen Prägung und Überzeugung, und ihrer Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche oder Konfession. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwirklichen gemeinsam als Dienstgemeinschaft den diakonischen Auftrag. Notwendige Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre berufliche Arbeit an den Werten und Vorgaben der Immanuel Diakonie ausrichten.
  • (11) Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin-Schöneberg gehört dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K. d. ö. R. (BEFG) an.
  • (12) Einen sehr hohen Stellenwert hat die Seelsorge; sie gehört zu den zentralen Diensten der Immanuel Diakonie. Sie wird unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen in den unterschiedlichen Einrichtungen, Arbeitsfeldern und Unternehmensbereichen für alle Kliniken, Einrichtungen und Arbeitsfelder der Immanuel Diakonie zur Verfügung gestellt. Details sind in dem Seelsorgekonzept (Stand März 2013) niedergelegt.
  • (13) Die Immanuel Diakonie versteht sich bewusst als Unternehmensgruppe im Rahmen der evangelischen Diakonie und arbeitet in den Strukturen des Spitzenverbandes der evangelischen Kirchen und Freikirchen, dem Diakonischen Werk der EKD, als Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Branden­burg-schlesische Oberlausitz bzw. in anderen in Frage kommenden Landesverbänden oder Diakonischen Werken sowie im Verband freikirchlicher Diakoniewerke verantwortlich und aktiv mit.
2. Die Werte der Immanuel Diakonie

2.1 Grundsätzliche Werteorientierung

  • (14) Geschäftsführungen und Mitarbeiterschaft orientieren ihre Arbeit am christlich-humanistischen Ethos und Menschenbild, das immer wieder neu von seiner biblischen Grundlage her zu profilieren ist. Auf dieser Basis formulieren sie gemeinsam die Werte, die in der Unternehmensorganisation und in allen Prozessen zum Tragen kommen, damit der diakonische Auftrag authentisch und glaubwürdig erfüllt werden kann.
  • (15) Geschäftsführungen und Mitarbeiterschaft sehen sich gemeinsam dem diakonischen Auftrag der Immanuel Diakonie und seiner Umsetzung verpflichtet. Das schließt eine konsequente Ausrichtung auf die Menschen, für die Angebote und Leistungen erbracht werden, ebenso ein wie die Übernahme von Verantwortung für den Bestand und die Zukunftsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften und der ganzen Unternehmensgruppe, die sich nicht zuletzt in einer entsprechenden Leistungsbereitschaft und Qualitätsorientierung jedes Einzelnen niederschlagen.

2.2 Verantwortung gegenüber der Gesellschaft

  • (16) Die Immanuel Diakonie übernimmt im Rahmen ihrer diakonischen Arbeit subsidiär Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. Sie versteht sich als verlässlicher, leistungsstarker Akteur und Partner im Bereich der Wohlfahrtspflege. Sie betreibt insbesondere Akutkrankenhäuser, Rehabilitationskliniken und Vorsorgeeinrichtungen, Tageskliniken und Medizinische Versorgungszentren, stationäre Pflegeeinrichtungen und Hospize, ambulante Dienste und Beratungsstellen, Wohnanlagen und andere Einrichtungen für ältere Menschen, Einrichtungen für Suchtkranke und für Menschen mit Behinderungen.
  • (17) Sie weiß sich dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie erbringt ihre Kernleistungen gemeinnützig. Gleichwohl verfolgt sie das Ziel, Mittel zu erwirtschaften, die wieder in die Verbesserung und den Ausbau des Leistungsangebots investiert werden, damit eine dauerhafte Leistungserbringung möglich ist.
  • (18) Dabei bestimmen Achtsamkeit für die Menschen und für die Schöpfung, den Umgang mit Menschen und den effizienten und schonenden Einsatz von knappen Ressourcen.
  • (19) Sie entwickelt ihre Angebote und Leistungen beständig weiter und leistet Beiträge zum medizinischen Fortschritt, zur Gesundheitsförderung sowie zur Verbesserung der Gesundheits- und sozialen Versorgung. Gleichzeitig sichert und verbessert sie kontinuierlich die Qualität ihrer Angebote und Leistungen.
  • (20) Sie bildet mit ihren Einrichtungen Versorgungsnetzwerke und kooperiert in entsprechender Absicht mit geeigneten Partnern im Gesundheits- und Sozialwesen.
  • (21) Sie gestaltet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nach ihren Möglichkeiten aktiv mit. Auch dazu sucht sie die Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern und wirkt durch ihre Vertreter in Gremien und Institutionen mit.

2.3 Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

  • (22) Die Immanuel Diakonie wird ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darin gerecht, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Die Arbeitsbedingungen werden entsprechend den Anforderungen und Zielen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestaltet.
  • (23) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten faire Vergütungen, die zugleich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Die Vergütungen werden in den gemeinnützigen Gesellschaften nach transparenten, im Rahmen des sogenannten „Dritten Weges“ vereinbarten Kriterien bemessen. Die Immanuel Diakonie bietet in ihren gemeinnützigen Gesellschaften eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung an und fördert grundsätzlich die private Altersversorgung.
  • (24) Die Geschäftsführungen schaffen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen eine Unternehmenskultur, in der sie sich mit dem Unternehmen identifizieren und sich gerne einbringen. Dazu gehören eine transparente Information und offene Kommunikation ebenso wie eine einrichtungsübergreifende Personalentwicklung.
  • (25) Die Unterschiedlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird als gestalterische Herausforderung für die Personalentwicklung und als Bereicherung begriffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entsprechend den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gleich behandelt.
  • (26) Es werden ausgewählte Fortbildungsmaßnahmen entwickelt, die insbesondere dafür sorgen, dass die Werte der Immanuel Diakonie sowie der diakonische Auftrag in dem täglichen Wirken zum Ausdruck kommt.
  • (27) Der Interessensausgleich zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Dienstgebern erfolgt in den Gesellschaften, die unmittelbar diakonische Aufgaben wahrnehmen, gemäß den Prinzipien des „Dritten Weges“. In diesen Gesellschaften werden Mitarbeitervertretungen nach den Grund-sätzen des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts gewählt. Sie beteiligen sich auf der Grundlage der maßgeblichen kirchlichen Ordnungen insbesondere durch Mitbestimmung und Mitberatung an der Unternehmensführung. In den übrigen Gesellschaften werden auch bei anderen Formen der Mitarbeitervertretung inhaltlich die für den Dritten Weg charakteristischen Grundsätze berücksichtigt.
3. Organe der Gesellschaften der Immanuel Diakonie
  • (28) Organe der Gesellschaften der Immanuel Diakonie sind das Kuratorium und die Geschäftsführungen der Gesellschaften, eine besondere Stellung kommt der Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH zu.

3.1 Das Kuratorium

3.1.1 Grundsätzliche Bestimmungen

  • (29) Das Kuratorium vertritt die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin-Schöneberg als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Immanuel Diakonie GmbH.
  • (30) Gleichzeitig nimmt das Kuratorium die Aufsichtsfunktion gegenüber der Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH wahr.
  • (31) Aufgaben und Arbeitsweise des Kuratoriums regeln die Satzung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Schöneberg, Hauptstraße, K. d. ö. R. sowie die Geschäftsordnung des Kuratoriums, die von der Gemeindeleitung erlassen wird.

3.1.2 Mitglieder des Kuratoriums und Anforderungen an die Mitglieder

  • (32) Mitglieder des Kuratoriums sind gemäß der Satzung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Schöneberg die Ältesten, d. h. die für jeweils fünf Jahre gewählten Ältesten, die berufenen Gemeindepastoren und die Leiter der Stationsgemeinden, sowie die für jeweils drei Jahre gewählten Diakoninnen und Diakone, außerdem weitere von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Gemeindeleitung für jeweils drei Jahre gewählte Mitglieder.
  • (33) Die Beschäftigung in der Immanuel Diakonie steht einer Mitgliedschaft im Kuratorium nicht entgegen. Betroffene Mitglieder des Kuratoriums können nicht zum Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden und sind bei Beschlüssen insbesondere über den Jahresabschluss und die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern nicht stimmberechtigt. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Kuratoriums.
  • (34) Die Mitglieder des Kuratoriums bringen insgesamt die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderliche unterschiedliche fachliche und geistliche Kompetenz ein.
  • (35) Im Interesse einer verantwortlichen und effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichten sich die Mitglieder des Kuratoriums zu einer regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen, einer angemessenen Vorbereitung auf die Sitzungen, einer verantwortungsvollen Mitwirkung hinsichtlich einer ausreichenden Fort- und Weiterbildung für ihre Arbeit im Kuratorium, Verschwiegenheit und Vertraulichkeit.

3.1.3 Interessenkonflikte

  • (36) Die Mitglieder des Kuratoriums handeln im Interesse der Immanuel Diakonie.
  • (37) Interessenkonflikte, z. B. Geschäftsbeziehungen zur Immanuel Diakonie von nicht unerheblichem Umfang, Beschäftigung oder Aufsichtstätigkeit in einem mit der Immanuel Diakonie im Wettbewerb stehenden Unternehmen u. a., sind offen zu legen. Das Kuratorium entscheidet gegebenenfalls über geeignete Maßnahmen, um akute wie dauerhafte Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • (38) Kredite von Gesellschaften der Immanuel Diakonie an Mitglieder des Kuratoriums bedürfen der Genehmigung des Kuratoriums.
  • (39) Berater- sowie sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Mitglied bzw. des Unternehmens eines Mitglieds des Kuratoriums mit Gesellschaften der Immanuel Diakonie müssen dem Kuratorium zur Kenntnis gebracht werden.

3.1.4   Aufgaben des Kuratoriums

  • (40) Die Aufgaben des Kuratoriums bestimmen sich nach § 46 GmbH-Gesetz und der Geschäftsordnung des Kuratoriums. Das schließt insbesondere ein:
Das Kuratorium
  • nimmt seine Aufsichtsfunktion gegenüber der Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH wahr
  • berät und begleitet die Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH im Blick auf die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der Gesellschaften
  • bringt gegenüber den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften insbesondere den Willen der Gemeinde im Blick auf die Wahrnehmung ihres diakonischen Auftrags und die Umsetzung einer an entsprechenden Vorgaben ausgerichteten Unternehmensphilosophie zur Geltung.

3.1.5 Arbeitsweise des Kuratoriums

  • (41) Das Kuratorium tagt mindestens viermal jährlich. In dringenden Fällen können kurzfristig Sitzungen einberufen werden.
  • (42) Das Kuratorium kann zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit, insbesondere zur Bearbeitung komplexer Sachverhalte, Ausschüsse einrichten und diesen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Geschäftsordnung begrenzte Kompetenzen übertragen. Die Gesamtverantwortung des Kuratoriums bleibt dabei erhalten.

3.1.6 Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums

  • (43) Der Vorsitzende des Kuratoriums, unterstützt vom stellvertretenden Vorsitzenden, koordiniert die Arbeit des Kuratoriums, leitet dessen Sitzungen und vertritt das Kuratoriums nach außen.
  • (44) Der Vorsitzende des Kuratoriums ist für eine verantwortungsbewusste Gremienführung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Einladung - einschließlich der Zuleitung von entscheidungsrelevanten Unterlagen - zu den Sitzungen des Kuratoriums, die zeitnahe Dokumentation der Ergebnisse der Sitzungen sowie die Festsetzung der Schwerpunktthemen für die Sitzungen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH.
  • (45) Der Vorsitzende des Kuratoriums und sein Stellvertreter sind gemeinsam für die Ausgestaltung und den Abschluss der Dienstverträge mit den Geschäftsführern der Immanuel Diakonie GmbH verantwortlich.
  • (46) Der Vorsitzende des Kuratoriums und sein Stellvertreter halten zwischen den Sitzungen des Kuratoriums insbesondere mit der Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH regelmäßigen Kontakt.
  • (47) Der Vorsitzende des Kuratoriums steht für Konfliktfälle innerhalb der Geschäftsführungen der Immanuel Diakonie als Ansprechpartner zur Verfügung.

3.1.7 Vergütung der Mitglieder des Kuratoriums

  • (48) Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für die damit verbundenen Auslagen und Aufwendungen haben sie Anspruch auf angemessenen Ersatz durch die Immanuel Diakonie GmbH.

3.2 Die Geschäftsführungen

3.2.1 Geschäftsführer

  • (49) Die Gesellschaften der Immanuel Diakonie werden im Regelfall von mindestens zwei Geschäftsführern geführt. Die Geschäftsführer der Immanuel Diakonie GmbH werden vom Kuratorium bestellt. Die Bestellung der Geschäftsführer von Tochtergesellschaften erfolgt nach Billigung durch das Kuratorium.
  • (50) Die Gesellschaften der Immanuel Diakonie werden im Regelfall von zwei Geschäftsführern gemeinsam vertreten. Das Kuratorium kann einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB sowie Einzelvertretungsvollmacht erteilen.

3.2.2 Aufgaben der Geschäftsführer

  • (51) Die Geschäftsführer leiten die Gesellschaften der Immanuel Diakonie, für die sie bestellt worden sind, in eigener Verantwortung. Sie sind verpflichtet, den Auftrag der jeweiligen Gesellschaft im Rahmen des umfassenden diakonischen Auftrags der Immanuel Diakonie nachhaltig umzusetzen und deren Zukunftsfähigkeit zu sichern.
  • (52) Im Rahmen des ihm zugewiesenen Bereichs hat jeder Geschäftsführer für die wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Belange der Gesellschaft Sorge zu tragen und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. des Kuratoriums umzusetzen.

3.2.3 Vergütung der Geschäftsführer

  • (53) Mit den Geschäftsführern werden angemessene, im Kontext und Wertehorizont der Diakonie darstellbare und verantwortbare Vergütungen vereinbart, die sich an den übertragenen Aufgaben orientieren und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

3.2.4 Interessenkonflikte

  • (54) Die Geschäftsführer sind dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet.
  • (55) Die Geschäftsführer sollen Interessenkonflikte dem Kuratorium gegenüber offenlegen.
  • (56) Die Übernahme entgeltlicher Nebentätigkeiten der Geschäftsführer bedarf der Zustimmung des Kuratoriums. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind dem Kuratorium anzuzeigen. Entgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeiten bei Unternehmen, die mit Gesellschaften der Immanuel Diakonie im direkten Wettbewerb stehen, sind ausgeschlossen.
  • (57) Geschäftsführer dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.
  • (58) Geschäfte außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs zwischen Gesellschaften der Immanuel Diakonie und den Geschäftsführern sowie ihnen nahestehenden Personen oder ihnen persönlich nahestehenden Unternehmungen bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums.

3.2.5 Zusammenarbeit mit dem Kuratorium

  • (59) Die Geschäftsführungen der Gesellschaften, insbesondere der Immanuel Diakonie GmbH, und das Kuratorium arbeiten zum Wohle der Immanuel Diakonie eng und vertrauensvoll zusammen. Sie stellen dabei sicher, auch im Blick auf die von ihnen eingeschalteten Mitarbeiter, dass die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit umfassend gewahrt wird.
  • (60) Das Kuratorium wird gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung bzw. bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung von den Geschäftsführungen zeitnah einbezogen.
  • (61) Die ausreichende Informationsversorgung des Kuratoriums ist gemeinsame Aufgabe der Geschäftsführungen, insbesondere der Immanuel Diakonie GmbH, und des Kuratoriums.
  • (62) Die Geschäftsführungen informieren das Kuratorium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Zielerreichung, der Risikolage und des Risikomanagements.
  • (63) Die Geschäftsführungen stellen dem Kuratorium entscheidungsrelevante Unterlagen, etwa den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Bericht über die Abschlussprüfung oder prüferische Durchsicht, mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung. Sie sorgen für eine transparente Darlegung der notwendigen Informationen.
4. Unternehmensorganisation
  • (64) Die Immanuel Diakonie GmbH fungiert als Holdinggesellschaft von gemeinnützigen Tochtergesellschaften im Gesundheits- und Sozialwesen, die diakonische Angebote für Menschen, die Behandlung, Pflege, Beratung, Betreuung und Versorgung brauchen, vorhalten und entsprechende Leistungen erbringen, sowie von gewerblichen Tochtergesellschaften, vor allem mit Dienstleistungsaufgaben.
  • (65) Die Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH verfolgt das Ziel, eine einheitliche Geschäftspolitik und Strategie für alle Gesellschaften zu sichern. Gleichzeitig wahrt sie den eigenständigen Charakter der jeweiligen Einrichtungen und Dienste. Die Einrichtungen verfügen jeweils über eine ihrer Größe und Aufgabenstellung angemessene eigene Betriebsleitung, deren Führungskräfte effektiv in die Informations- und Entscheidungsprozesse eingebunden sind.
  • (66) Offene Kommunikation und Transparenz des Handelns in der Gesamtorganisation der Immanuel Diakonie sind eine wichtige Basis für gegenseitiges Vertrauen.
  • (67) Der Informationsaustausch und die Kommunikation in den einzelnen Einrichtungen, aber auch zwischen den einzelnen Einrichtungen, erfolgen auf vielfältige Weise durch einrichtungsbezogene und einrichtungsübergreifende Gremien sowie über unterschiedliche Informationsmedien.
  • (68) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über Neuerungen im Gesundheits- und Sozialwesen sowie über die Entscheidungen der Geschäftsführungen und die Entwicklung der Unternehmensgruppe bzw. der jeweiligen Gesellschaft in geeigneter Form informiert.
5. Risikomanagement
  • (69) Die Immanuel Diakonie ist in ihrer Geschäftstätigkeit operativen und strategischen Risiken unterschiedlichster Art ausgesetzt: Unter anderem gehören dazu Risiken aufgrund der Marktentwicklung, z. B. durch den Wettbewerb oder die Gesetzgebung, Haftungsrisiken, Risiken der Informationstechnologien, Investitionsrisiken, Organisations- und Personalrisiken. Die Geschäftsführungen der Gesellschaften erkennen ihre Verantwortung für das Risikomanagement an.
  • (70) Unternehmerisches Handeln setzt das bewusste, kalkulierte Eingehen von Risiken voraus. Das Risikomanagement der Immanuel Diakonie stellt daher auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Risiken ab. Die Vermeidung von Risiken bzw. die Beherrschung von unvermeidbaren Risiken wird als integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse angesehen.
  • (71) Ein wesentlicher Baustein des Risikomanagementsystems der Immanuel Diakonie ist die Zusammenarbeit zwischen Kuratorium und Geschäftsführungen. Die Geschäftsführer informieren das Kuratorium zeitnah über Risiken, über die Entwicklung des Risikomanagements und über die Ergebnisse ihrer entsprechenden Maßnahmen.
6. Abschlussprüfung
  • (72) Die von der Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH zu erstellenden Jahresabschlüsse und die Lageberichte zur wirtschaftlichen Situation der Immanuel Diakonie bzw. ihrer Gesellschaften sind von einem von den Gesellschaften und der Gesellschafterin unabhängigen, fachkundigen Wirtschaftsprüfer zu prüfen, bzw. wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht vorliegt, prüferisch durchzusehen, der vom Kuratorium benannt wird. In angemessenen Abständen ist zu überprüfen, ob ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers vorgenommen werden sollte.
  • (73) Den Auftrag für die Prüfung bzw. prüferische Durchsicht der Jahresabschlüsse aller Gesellschaften sowie des konsolidierten Jahresabschlusses der Immanuel Diakonie erteilt die Geschäftsführung der Immanuel Diakonie GmbH. Über erweiterte Prüfaufträge, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, entscheidet das Kuratorium jährlich neu.
7. Gleichstellung
  • (74) Die in diesem Corporate Governance Kodex gewählten Funktionsbezeichnungen lassen nicht unbedingt auf das Geschlecht des Funktionsinhabers schließen. Aus Gründen der Praktikabilität wurde auf die durchgehende gleichzeitige Nennung der weiblichen und der männlichen Bezeichnungsform verzichtet.

Stand: 16. November 2015

 
 
 
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